Kindergartengebühren in Oederquart

Stader Tageblatt 15 Februar 2013: Angesichts der guten finanziellen Lage der Gemeinde Oederquart hat sich der Rat am Mittwochabend auf Anregung der Freien Wählergemeinschaft darauf geeinigt, die Kindergartengebühren noch moderater als ohnehin schon geplant zu erhöhen. Die Elternbeiträge für die Vormittagsgruppe an fünf Tagen wird von 138 Euro monatlich auf 140 Euro erhöht, die für die Drei-Tage-Gruppe von 110 Euro auf 112 Euro. Geplant war die jährliche Erhöhung um fünf Euro. Die Elterngebühren decken nicht einmal 35 Prozent der Kindergartenkosten ab.

 

Der Kindergarten, mit 17 Kindern nicht ausgelastet, kann den Rechtsanspruch für Kindergartenkinder und auch für Krippenkinder erfüllen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Grundschulkinder, in den Ferien die freie Platzkapazität zu nutzen. Nach Auskunft von Gemeindedirektorin Erika Hatecke gibt es Überlegungen, den Kindergarten ein- bis zweimal die Woche nachmittags für eine Gruppe mit kleineren Kindern zu öffnen, die dann von einer Tagesmutter betreut werden könnten. (sh)

Gerechtigkeit bei den Gebühren

Stader Tageblatt 15.12.2012
Elternbeiträge für den Früh- und Spätdienst in Kindertagesstätten steigen

HORNEBURG. Um mehr Gerechtigkeit bei den Gebühren in den Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Horneburg zu erreichen, werden die Elternbeiträge für die Sonderöffnungszeiten im Früh- und Spätdienst angepasst - sofern der Samtgemeinderat der einstimmigen Empfehlung des Jugend- und Sozialausschusses folgt. Die Gemeinderäte Agathenburg und Dollern beschlossen ebenfalls einstimmig, sich dem Votum des Samtgemeinderats, der am Mittwoch tagt, anzuschließen.


Für die Sonderöffnungszeiten beträgt der Elternbeitrag zurzeit pro halbe Stunde monatlich fünf Euro (täglich 25 Cent). Eltern mit einem Zweidrittel-Platz (sechs Betreuungsstunden, monatlich 130 Euro) zahlen dagegen - im Vergleich zum Vormittagsplatz (vier Stunden, 190 Euro) - monatlich 15 Euro für eine halbe Stunde zusätzliche Betreuung; das gilt auch für den Ganztagsplatz (neun Stunden, 280 Euro). Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, soll der Elternbeitrag für eine halbe Stunde Sonderöffnungszeit stufenweise zum 1. August 2013 auf monatlich zehn Euro (täglich 50 Cent) erhöht werden; ab 1. August 2014 kostet die halbe Stunde Sonderöffnungszeit dann monatlich 15 Euro (täglich 75 Cent).


Die Erhöhung sei mit den Kindertagesstätten besprochen worden, erklärte Jasmin Iser, zuständige Mitarbeiterin bei der Samtgemeinde. Die bisherige Gebühr werde zunehmend als ungerecht empfunden, sagte auch Samtgemeindebürgermeister Gerhard Froelian. Bei sozial schwächeren Familien würden die Kindergartengebühren ohnehin vom Landkreis übernommen.


Agathenburg und Dollern tragen ihre Kindergärten in eigener Regie, doch auch sie wollen sich der Samtgemeinde-Regelung anschließen. Ziel ist es, überall in der Samtgemeinde einheitliche Rahmenbedingungen und Gebührensätze zu schaffen. (sal)


Kindergartengebühren


Über die stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge für die Sonderöffnungszeiten der Kindertagesstätten im Früh- und Spätdienst entscheidet der Samtgemeinderat Horneburg auf seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 19. Dezember, 19.30 Uhr, im Rathaus.

Stader Tageblatt 15.12.2012

Kindergärten sind echt teuer

 

"Wir haben die höchsten Kindergartengebühren im Landkreis Stade, den Landkreisen Harburg und Rotenburg/Wümme", beklagt Thomas Chniel aus Sauensiek. Der Sauensieker Löwenzahn-Kindergarten, in den seine Tochter Sina geht, sei zwar toll. Aber die Gebühren hätten es in sich. Foto Wickel

Stader Tageblatt 26.10.2012


Apensen diskutiert über künftige Kita-Gebühren


Politiker beratschlagen über ein neues Kostenmodell für die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde ab August 2013

APENSEN. Unter den 100 größten deutschen Städten ist Bremen bei der Kleinkindbetreuung das teuerstes Pflaster für eine Durchschnittsverdiener-Familie (45 000 Euro Jahres-Brutto) mit einem Kind: Hier fielen im Vorjahr 1752 Euro Gebühren an. Apenser Eltern zahlten 1812 Euro für die gleiche Leistung. Nun diskutieren die Politiker in der Samtgemeinde die Neugestaltung der Gebührensätze ab August 2013. Eine Senkung ist nicht in Sicht.


Die Kita-Gebühren errechnen sich mittels eines sechsstufigen Modells nach dem Einkommen der Eltern - Stufe eins bezeichnet die Geringverdiener (bis 12 000 Euro) und Stufe sechs diejenigen mit dem höchsten Einkommen (über 54 000 Euro). Im kommenden Kindergartenjahr kostet die Halbtagsbetreuung (vier Stunden) zwischen 1236 und 2472 Euro, ein Ganztagsplatz (acht Stunden) 3156 bis 4632 Euro.


Eines der vorgeschlagenen Modelle sieht wie in den Vorjahren ab 2013 bis 2015 eine kontinuierliche Steigerung der Gebühren um jeweils zwei Prozent, unabhängig von der Einkommensstufe, vor. Zusätzliche Betreuungsstunden würden jährlich einen Euro teurer. Das zweite Modell geht von derselben Anhebung für die Vormittagsstunden aus. Interessant wird es am Nachmittag. Hier könnten Besserverdienende künftig prozentual stärker belastet werden als diejenigen mit geringerem Einkommen. Gleiches gilt für die Zusatzstunden.


Für den Vorsitzenden des Jugend- und Sozialausschusses Markus Löhden (CDU) sind derlei Zahlenspiele sinnlos, wenn nicht alle relaventen Fakten einbezogen würden. Dazu gehörten Daten zur Einkommensstruktur der Eltern. Verschiebungen ganz oben und ganz unten brächten wenig, "die Mitte ist relevant", vermutet er. Die Möglichkeit einer Senkung sieht Löhden nicht: "Wir brauchen die Gebühren, um die Unterdeckung abzufangen." Durch die Gebühren deckt die Samtgemeinde derzeit etwa 30 Prozent ihrer Kosten. Bei einem Verzicht auf die Zahlungen hätte sie jährlich rund 300 000 Euro weniger in der Kasse.


Die Grünen fordern ein Modell, das neben dem Einkommen die Familiengröße berücksichtigt. "Eine dreiköpfige Familie mit einem Einkommen von 36 000 Euro ist stärker belastet als eine fünfköpfige Familie, mit dem gleichen Einkommen", erklärt Dieter Kröger. Eine Gebührenanhebung lehnen die Grünen grundsätzlich ab. Es gehe darum zu schauen, was die Familien tragen können. "Mit den Millionen, die wir für die Feuerwehr ausgeben, könnten wir die Gebühren massiv senken", betont Kröger. (lr)

Stader Tageblatt 21.04.2012


Kita-Gebühren steigen im August


Samtgemeinde Lühe will Eltern zur Kasse bitten

LÜHE.. Die Millionenmarke ist geknackt: Rund 1,1 Millionen Euro muss die Samtgemeinde Lühe in diesem Jahr voraussichtlich für den Betrieb der Kindertagesstätten in Hollern-Twielenfleth, Steinkirchen und Neuenkirchen aufbringen. Deshalb sollen die Gebühren zum August angehoben werden. Der Ausschuss für Sport, Jugend und Soziales befürwortete am Mittwochabend höhere Elternbeiträge. "Die letzte Erhöhung war vor zehn Jahren. Wir werden da ran müssen", sagte Michael Gosch (CDU) während der Sitzung im Rathaus der Samtgemeinde. Die Verwaltung arbeite schon an einer Vorlage, berichtete Rathausmitarbeiter Tim Siol. Denn die Kosten für die drei Häuser sind gestiegen.


Für die beiden kirchlichen Kindergärten in Hollern-Twielenfleth und Steinkirchen sind Zuschüsse in Höhe von 410 000 Euro und 420 000 Euro eingeplant sowie 250 000 Euro für den DRK-Kindergarten in Neuenkirchen. Die Einrichtungen ließen sich aber nicht vergleichen, sagte Gosch. Die Größe und die Angebote, wie etwa Hortgruppen, seien zu verschieden.


Zuschüsse erhalten außerdem die Spielkreise und das Schulkinderhaus. Die Einnahmen sind hingegen mit 180 000 Euro aus Zuschüssen des Landes und des Kreises eher gering. Dazu kommt noch ein Ausgleich für auswärtige Kinder. Der Ausschuss unter Vorsitz von Stefan Schimkatis (SPD) stimmte dem Haushalt ohne Änderungen zu. 2000 Euro sind für soziale Zwecke vorgesehen, unter anderem für die Beratungsstelle Lichtblick. Mit 1500 Euro wird der Sport gefördert. Auf Interesse bei den Ausschussmitgliedern stieß der Vorschlag, in diesem Jahr den Tennisverein TC Lühe zu unterstützen, der in den Grundschulen Steinkirchen und Guderhandviertel erstmals Arbeitsgemeinschaften anbieten möchte.

Stader Tageblatt 10.02.2012


Eltern verklagen die Stadt wegen Betreuung

Von Bärbel Hilbig

Die Eltern des zweijährigen Jan Ole haben beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Hannover eingereicht. Die Familie kritisiert die finanzielle Ungleichbehandlung von Tagespflege und Krippe.
Eine Familie kritisiert die finanzielle Ungleichbehandlung von Tagespflege und Krippe.

Eine Familie kritisiert die finanzielle Ungleichbehandlung von Tagespflege und Krippe.

© dpa (Symbolfoto)

Hannover. Der Junge wird nicht in einer Krabbelgruppe betreut, sondern in einer Kindergruppe bei einer Tagesmutter. Die Stadt subventionierte den Tagespflegeplatz mit rund 250 Euro im Monat, ähnlich wie sie auch die Krippenplätze in Kindertagesstätten zu nicht geringen Teilen finanziert. Doch seit Jan Oles Mutter Sonja Rademacher-Börger wegen ihres zweiten Kindes wieder in Elternzeit und damit zu Hause ist, hat die Stadt den Zuschuss gestrichen.

Die Börgers sehen darin eine eklatante Ungleichbehandlung. „Wenn unser Sohn in einer Krippe wäre, hätte sich nichts geändert“, sagt Jan Oles Vater Stephan Börger. Eltern mit weniger Einkommen hätten ihr Kind ohne Zuschuss wohl ganz aus der Betreuung bei der Tagesmutter genommen. Die Börgers schicken Jan Ole aus Kostengründen jetzt nur noch an drei Tagen in seine vertraute Gruppe mit den anderen Kindern. „Es tut uns richtig weh, weil er gerne hingeht. Und es ist schließlich sehr sinnvoll, wenn Kinder mit Gleichaltrigen soziales Verhalten lernen“, sagt Stephan Börger. Auch der Kontakt mit anderen Vertrauenspersonen als den Eltern sei wichtig. 

Die Familie hatte nach ihrem Umzug nach Hannover im Frühjahr vergeblich einen Krippenplatz für Jan Ole gesucht. „Das Familienservicebüro der Stadt hat uns dann Tagesmütter ans Herz gelegt.“ Die Börgers entschieden sich nach etlichen Gesprächen für eine Großtagespflege. Für diese Art von Betreuungseinrichtung mieten Tagesmütter Räume, in denen sie eine Kindergruppe gemeinsam betreuen. Vorgeschrieben sind ein Ruheraum für den Mittagsschlaf sowie Platz zum Spielen im Freien. „Im Grunde ist das eine private Krippe“, sagt Börger. Da die Tagesmütter in diesem Fall eine pädagogische Ausbildung vorweisen und von ihrer Arbeit als Selbstständige leben wollen, ist die Betreuung kostspielig.

Der Vollzeitplatz für Jan Ole kostete rund 800 Euro pro Monat. Die Stadt zahlte 250 Euro, die Familie rund 550 Euro. „Das war für uns okay, weil wir bei diesen Tagesmüttern ein gutes Gefühl haben.“ Ein Platz in einer Krippe kostet die Stadt mindestens 460 Euro Zuschuss. Mit Elternbeitrag und Landeszuschuss liegt ein Krippenplatz sogar bei 850 Euro.

Bei der Stadt will man sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Eine Sprecherin bestätigt aber, dass nur dann Zuschüsse zur Tagespflege gezahlt würden, wenn Eltern alleinerziehend oder beide erwerbstätig oder arbeitssuchend sind. Dieselben Personengruppen haben bei der Vergabe von Krippenplätzen Vorrang. „Es geht darum, dass die Kinder in diesen Fällen versorgt sind.“


Tagesmutter ist teurer als Krippe


Juristin klagt gegen den Landkreis Stade: Ungleichbehandlung von Familien, die Kind betreuen lassen

JUTTA EIDTMANN LANDKREIS. Als Juristin Angela Heinssen vor drei Jahren für Sohn Henri einen Krippenplatz in Jork suchte, ließ man sie abblitzen. Sie fand eine Tagesmutter und seither stößt die mittlerweile zweifache Mutter auf mancherlei Ungereimtheiten, wenn es um die Tagespflege-Kostenbeiträge im Landkreis Stade geht. Jetzt ist Heinssen, die sich im kommunalen Haushaltsrecht auskennt und gegen den Landkreis klagt, auf dem besten Wege, Fachanwältin und Familien-Fürsprecherin zu werden.
"Es geht mir um die berufstätigen Mütter. Wenn sie ihre kleinen Kinder gut aufgehoben wissen, sind sie viel entspannter und zufriedener. Und wir alle wollen doch viele Kinder in unserer Gesellschaft. Dann müssen wir auch für eine gute und bedarfsgerechte Betreuung sorgen", sagt die Jorkerin, die am Lühedeich beim Lühe-Anleger lebt. Gleich nebenan hat sie Räumlichkeiten für die Großtagespflegestelle "Grashüpfer" bereitgestellt. Dort wird auch ihre kleine Helena (1) betreut.
Mit Spannung erwartet die Rechtsanwältin, die viele Jahre in einem Konzern in Düsseldorf tätig war, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade, das sie gerade in einer Art Musterklage erwirkt. Die 43-Jährige hofft, dass das Gericht die "Satzung des Landkreises Stade über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kinder-Tagespflege" für nichtig erklärt. Denn diese Satzung - das legt sie in ihren Schriftsätzen dar - steht nicht im Einklang mit dem, was die niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände nach dem sogenannten Krippengipfel vereinbart hatten.
Ganz einfach formuliert geht es um die Ungleichbehandlung von Familien, die ihr Kind zu einer Tagesmutter und nicht in eine Krippe geben (können oder wollen). Zur Erinnerung: Genau diese Diskussion findet gerade in Stade statt, weil die Hansestadt Ungleichgewichte bisher vermied und mit der Abgabe des Jugendamtes eigentlich die Konditionen des Landkreises gelten werden.
Tagespflege und Krippe sind beides Angebote, die den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen. Aber Tagespflege (hier gibt es acht Staffeln) kann eine gut verdienende Familie im Landkreis Stade im Einzelfall monatlich 450 Euro kosten, während die gleiche Betreuungszeit in einer Kindertagesstätte nur 220 Euro kostet. Bei zwei Kindern klafft die Schere noch weiter auseinander, vor allem wenn ein Kind in den Kindergarten und eines zu einer Tagesmutter geht und Geschwisterrabatte nicht wirksam werden.
"Der Landkreis bereichert sich", sagt Heinssen und legt ein drittes Beispiel vor: Da erhält die Tagesmutter für die tägliche Vollzeit-Betreuung eines Kindes weniger Geld, als der Landkreis durch den Elternbeitrag und eine Erstattung vom Land einnimmt: "Das darf in einem kommunalen Gebührenhaushalt nicht sein".
Wann denn der Landkreis gedenke, diese Ungleichbehandlung aufzugeben, fragte sie kürzlich auch den Jugendhilfeausschuss. Wegen des "schwebenden Klage-Verfahrens" wollte Dezernentin Susanne Brahmst darauf nicht eingehen. Vorsitzender Dr. Harald Stechmann erbat die Fragen schriftlich und forderte die Verwaltung auf, den Ausschuss über die Antworten zu informieren.
Warum zahlt der Landkreis für Tagespflege keine Betriebskosten (für Krippenplätze fließen bekanntermaßen 160 Euro)? Warum wird die Vergütung (3,50 Euro pro Stunde gelten einheitlich und bezirksweit) für Tagesmütter nicht sukzessive hochgesetzt? Warum gibt es Unterschiede bei der Begrenzung von Pflegeplätzen bei Einzelmüttern und Großpflegestellen? Es stellen sich noch viele Fragen, auf die Angela Heinssen als Mutter, selbst ausgebildete Tagesmutter und Juristin, stößt. Sie weiß: Das bleibt für sie ein weites Tätigkeitsfeld.

Stader Tageblatt 19.07.2011