Die Rückerstattung von Elternbeiträgen zu Unrecht verweigert

Wegen des klammen Haushaltes des Landkreises Stade werden Eltern zuviel gezahlte Elternbeiträge nicht erstattet

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Meilenstein für gerechte Gebühren

Rückwirkende Änderung der nichtigen Satzung im Lk Stade

Weihnachtsgeschenk für Eltern: Über 3.000 Euro Rückerstattung pro Kind möglich! Der Kreistag vom Lk Stade hat am 9. Dezember 2013 beschlossen, die Gebühren für die Kindertagespflege rückwirkend ab 2009 zu ändern! Damit haben Eltern zum Teil erhebliche Rückforderungsansprüche gegen den Lk Stade, die sie nun innerhalb einer Frist von drei Monaten mit einem Antrag geltend machen müssen.

 

Der Rückerstattungsanspruch besteht gem. § 51 Abs. 1 VwVfG auch für Eltern, die nicht geklagt haben. Das Verfahren muß wieder aufgegriffen werden, wenn sich die Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat. Der schriftliche Antrag ist notwendig, da das Jugendamt leider bisher eine automatische Rückerstattung verweigert. Infos direkt beim Amt für Jugend und Familie Landkreis Stade oder über angela.heinssen@kinderbetreuung-landkreis-stade.de

 

Die Kindertagespflegegebühren mussten auf Drängen des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg geändert werden. Das OVG Lüneburg hatte im Juni 2013 festgestellt, dass die alte Kindertagespflegesatzung wegen Kostenüberdeckung nichtig ist. Die Jorker Rechtsanwältin Angela Heinssen hatte erfolgreich gegen die Kindertagespflegegebührensatzung des Landkreieses Stade wegen des Verstoßes gegen die vom Bundesverfassung formulierten Gebührengrundsätze für Kinderbetreuung geklagt. Eltern die geklagt hatten, erhalten nun ihr Geld teilweise zurück. Die Klageverfahren laufen aber weiter, den Ziel ist die Gleichstellung der Gebühren in Kindertagespflege und Kindertagesstätte in allen Kommunen.  mehr...

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Begrenzung der Betreuungszeiten?

Frage: Kann das Jugendamt des Landkreises Stade die Förderung meines 1jährigen Kindes in der Tagespflege begrenzen auf die Stunden meiner Teilzeiterwerbstätigkeit? Oder habe ich wegen wichtiger regelmäßiger Arztbesuche oder sogar ohne weitere Begründung einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung?

 

Antwort: Der Anspruch auf Kinderbetreuung ist seit dem 1. August 2013 neu geregelt im § 24 SGB VIII. Für Kinder im ersten Lebensjahr gibt es die Voraussetzung, dass beide Eltern erwerbstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Für Kinder  ab dem zweiten Lebensjahr gilt diese Einschränkung nicht! Das heißt auch ohne Nachweis konkreter Erwerbstätigkeit besteht ein Anspruch auf Kinderbetreuung in Krippe oder Kindertagespflege.

 

Und zwar ohne zeitliche Begrenzung, denn im Gesetz steht: "Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf." Der Gesetzgeber verzichtet ab dem zweiten Lebensjahr bewußt auf die Vorraussetzung der Erwerbstätigkeit. Damit stehen die Eltern nicht mehr in der Pflicht, die Gründe für den Bedarf zu rechtfertigen.

 

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem niedersächsischen Kindertagesstättengesetz, dass den Rechtsanspruch auf einen Vormittagsbetreuungsplatz von 4 Stunden begrenzt, denn das neue Bundesrecht ist stärker und bricht das Landesrecht. Es gilt auch für Niedersachsen.  

 

Entsprechend werden auch von den Kommunen die Ganztagskrippenplätze vollständig gefördert. Das Jugendamt muß daher der Ganztagsförderung in der Kindertagespflege auf Antrag zustimmen.

 

 

 

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Schadenersatzanspruch bei fehlenden Krippenplätzen

Gleiche Kosten für Krippe und Kindertagespflege

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12. September 2013 entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden.

 

Das Bundesvewaltungsgericht hält im Fall der Nichterfüllung des landesrechtlichen Anspruchs auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz für gegeben. Der bundesrechtliche Anspruch ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 36a Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Dieser verleiht einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wenn bestimmte Ansprüche auf Jugendhilfeleistungen nicht erfüllt werden. Der Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen setzt voraus, dass

  • der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Bedarf rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat,
  • die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und
  • die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
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Klare Qualitätstandards der Kindertagespflege sind nötig!

OVG Köln: Kommunen können bei fehlenden Krippenplätze auf Tagesmütter verweisen

Im Eilverfahren hat das OVG Köln nun klargestellt, dass die Kommunen doch auf die Tagesmutter verweisen können.

 

Ob der Beschluß im Hauptsachenverfahren in letzter Instanz bestätigt wird bleibt abzuwarten. Für Niedersachsen gibt es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. Das Landesrecht in Niedersachsen (KitaG Nds) schränkt den Verweis auf Tagesmütter stark ein. Kommentar...

 

 

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Eltern dürfen nicht auf Tagesmutter verwiesen werden!

VG Köln bestätigt mit Beschluss vom 18.07.2013 (Az. 19 L 877/13) die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Krippe und Tagesmutter

Birgit Herkelmann-Mrowka Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln
Birgit Herkelmann-Mrowka Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 18.07.2013 (Aktenzeichen 19 L 877/13) die Stadt Köln verpflichtet den Eltern ab dem 01.08.2013 einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, wenn Eltern sich für eine Kindertagesstätte entschieden haben.

 

Das VG Köln hat klargestellt, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein Angebot in der Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) verwiesen werden können. Der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung begründe ein Recht auf die zwei nebeneinander bestehenden Betreuungsformen der Förderung in einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege, für die sich die Eltern des Kindes alternativ entscheiden könnten.

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Mehr Geld für Tagesmütter

Tagesmütter in NRW sollen künftig besser bezahlt werden. Im Familienausschuss des Landtags sprachen sich alle Fraktionen für eine finanzielle und qualifizierte Aufwertung der Tagespflege für Kleinkinder aus. SPD-Sozialexperte Wolfgang Jörg und die Grünen-Sprecherin Andrea Asch empfahlen einen Mindestlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Derzeit erhält eine Tagesmutter in NRW zwischen 1,90 Euro und 5,50 Euro pro Kind und Stunde.

Tagesmütter in NRW sollen künftig besser bezahlt werden. Im Familienausschuss des Landtags sprachen sich alle Fraktionen für eine finanzielle und qualifizierte Aufwertung der Tagespflege für Kleinkinder aus. SPD-Sozialexperte Wolfgang Jörg und die Grünen-Sprecherin Andrea Asch empfahlen einen Mindestlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Derzeit erhält eine Tagesmutter in NRW zwischen 1,90 Euro und 5,50 Euro pro Kind und Stunde.

Mehr Geld für Tagesmütter | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/mehr-geld-fuer-tagesmuetter-aimp-id8069844.html#475639749
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Tagesmutter ist teurer als Krippe

Juristin klagt gegen den Landkreis Stade: Ungleichbehandlung von Familien, die Kind betreuen lassen

Stader Tageblatt 19.07.2011, JUTTA EIDTMANN: Als Juristin Angela Heinssen vor drei Jahren für Sohn Henri einen Krippenplatz in Jork suchte, ließ man sie abblitzen. Sie fand eine Tagesmutter und seither stößt die mittlerweile zweifache Mutter auf mancherlei Ungereimtheiten, wenn es um die Tagespflege-Kostenbeiträge im Landkreis Stade geht. Jetzt ist Heinssen, die sich im kommunalen Haushaltsrecht auskennt und gegen den Landkreis klagt, auf dem besten Wege, Fachanwältin und Familien-Fürsprecherin zu werden.

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Erzieherinnen in der Kindertagespflege

Eine leistungsgerechte Bezahlung der Tagesmütter ist überfällig, urteilte Ende 2012 das OVG Lüneburg.  Im  Landkreis Stade gibt es bisher keine Staffelung der Förderentgelte nach Qualifikation der Tagesmutter. Das heißt die Tagesmütter erhalten - anders als im Landkreis Harburg - lediglich 3,60 Euro pro Kind, tragen aber alle betrieblichen Kosten der Kinderbetreuung und das volle Risiko der Selbstständigkeit. So auch die beiden Erzieherinnen, die die Großtagespflege "De lütten Racker" im Zentrum von Stade betreiben, und aufgrund der großen Beliebtheit sehr positiv in die Zukunft blicken.

Anders im Landkreis Harburg: Kindertagespflegepersonen mit einer pädagogischen oder ähnlichen Ausbildung erhalten grundsätzlich 4,60 € (pro Kind) pro Stunde, wenn sie eine mindestens einjährige Erfahrung in ihrem Beruf nachweisen und weitere in der Konzeption der Kindertagespflege festgelegte Kriterien erfüllen.

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Betriebskindergarten oder beim Betrieb angestellte Tagesmutter?

Tagesmutter Katja Elger/Jork
Tagesmutter Katja Elger/Jork

Dass der Einsatz der Wirtschaft aus der Kita-Platz-Misere helfen kann, hat auch der Bund kapiert und zwei große Förderprogramme aufgelegt. So können Unternehmen im Rahmen des Programms "Betriebliche Kinderbetreuung" eine Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre beantragen, wenn sie zusätzliche betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Dabei unterstützt das Bundesministerium für Familie jeden neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz mit 400 Euro im Monat. Bedingung ist, dass sich der Arbeitgeber selbst mit mindestens 250 Euro monatlich an den Betriebskosten beteiligt.

 

Ist Arbeitgebern das eine Nummer zu groß, können sie auch im kleineren Rahmen neue Plätze schaffen und von öffentlicher Förderung profitieren: Für die Festanstellung einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters bietet das "Aktionsprogramm Kindertagespflege" staatliche Hilfen an. Welche Variante für den eigenen Betrieb die passende ist, lässt sich online über einen Förderlotsen ermitteln, der nach Kriterien wie Alter der Belegschaft oder Größe des Unternehmens sucht.(Quelle: Der Spiegel; 28 Mai 2013)

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Interessengemeinschaft der Tagespflege Stade

...Die Zeit war reif für ein größeres Bündnis von Tagespflegepersonen, deren Geschäft derzeit brummt. „Es haben alle gut zu tun“, berichten die Frauen. .... Die Kommunalpolitik befasst sich mit neuen Richtlinien. Nach der Einführung von Standards wie Qualifizierungskurs und Fortbildung geht es nun um Fachberatung und Vertretungskonzepte. Immer wieder ändert sich etwas im Steuer- oder Versicherungsrecht: „Wir haben eine Menge an Themen“, sagt Tomforde. Drei bis vier Treffen gibt es im Jahr – kein Kaffeeklatsch, sondern Konferenzen....

 

Der ITS ist Teil einer Initiative von der Stadt und den Landkreis, der Ländliche Erwachsenenbildung, der Familienbildungsstätte sowie dem Familienservicebüro. Im Boot sind also alle, die in der Praxis miteinander kooperieren....Die Sprecherinnen Beate Tomforde und Jasmin Horb haben seinerzeit erfolgreich dafür gekämpft, dass die Kita- und Tagespflege-Plätze in der Stadt Stade gleich viel kosten. Die Stadt schießt zu – eine wichtige Errungenschaft für Eltern, die nach ihrer Meinung frei wählen können müssen. Im Landkreis ist das anders, noch...

 

„Gemeinsam sind wir stark“ ist das Motto der Interessengemeinschaft Tagespflege Stade. Kontakt über Beate Tomforde, 04141/ 600794. b.tomforde(at)web.de (Quelle Stader Tageblatt online April 2013)

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Tagespflegeausbildung

Neuer Kurs für Tagesmütter beginnt im März in Stade mehr...

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Wie finde ich die geignete Tagesmutter?

Sehr hilfreich ist die Betreuungsbörse des Landkreises Stade.

Dort gibt es viele Infos zu den aktiven Tagesmüttern.


Was sind die einzelnen Schritte?

Soll ein Kind in der Kindertagespflege betreut werden, dann sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Die Erziehungsberechtigen suchen sich eine Tagesmutter (arbeitet in eigenen oder für die Tagespflege angemieteten Räume) oder eine Kinderfrau (arbeitet im Haushalt der Erziehungsberechtigten).  Adressen von Tagesmüttern erhalten sie über die Betreuungsbörse des Landkreises Stade (sehr guter Filter für die Suche, s.o.), die Familienservicebüros oder Empfehlungen von anderen Müttern.  Tagesmütter und Kinderfrauen dürfen nach dem Sozialgesetzbuch nur dann Kinder betreuen, wenn sie qualifiziert sind und eine Erlaubnis des Jugendamts haben.
  2. Besuchen sie die Tagesmütter und lassen sich deren Konzept erklären und die Räume zeigen.
  3. Haben Sie eine passende Tagesmutter gefunden, dann sollten Sie die Betreuungsbedingungen mit ihr vertraglich regeln.
  4. Vor Betreuungsbeginn unterrichten Sie das Jugendamt Stade über die Vereinbarung und stellen einen Antrag auf Übernahme der Kosten (s. Antragsformular). Das Jugendamt muss diesem Antrag zustimmen, wenn die Tagesmutter eine Erlaubnis für die Kinderbetreuung besitzt. Sie sind nicht gezwungen, das Kind in einer Krippe betreuuen zu lassen, wenn es noch unter drei Jahren ist. Möchten Sie ihre Vermögensverhältnisse nicht detailliert offenlegen wollen, dann reicht es, wenn erklärt wird, mit der Einstufung in die höchste Stufe einverstanden zu sein!
  5. Sie müssen dann als Gegenleistung, wie in der Kita, einen Elternbeitrag leisten. Dafür schickt Ihnen das Jugendamt einen Bescheid. Auch die Einstufung in den höchste Stufe bietet noch finanzielle Vorteile, da die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Tagesmutter von Jugendamt gestellt und bezahlt werden muss. Außerdem können die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt auch die Möglichkeit des steuerfreien Zuschusses zu den Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber.

Elternbeiträge

Die Tagesmütter werden vom Landkreis bezahlt mit 3,60 Euro/Kind/Stunde. Dazu ist lediglich ein Antrag im Monat des Betreuungsbeginns notwendig. Der Antrag muß positiv beschieden werden. Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach dem jeweiligen Einkommen richtig. Der genaue Betrag ist in der Satzung des Landkreises Stade geregelt. Davon abweichend ist in der Stadt Stade der Elternbeitrag auf den Elternbeitrag für Kindergärten gedeckelt und beträgt nur 120 Euro für die Halbtagsbetreuung. Auf der internet Seite des Landkreises Stade finden sich die Antragsformulare, die Satzung und die Ansprechpartner.